12.05.2026
Benjamin-Immanuel Hoff

AfD setzt ihren Kampf gegen Gewerkschaften fort

Im Februar dieses Jahres argumentierte ich in meinem Beitrag „Feindbild Gewerkschaften“, anhand einer Vielzahl parlamentarischer Initiativen der AfD-Bundestagsfraktion, dass die Rechtsextremen darauf abzielen, zivilgesellschaftliches Engagement zu delegitimieren. In diese Delegitimierungsstrategie eingeschlossen ist auch die Diskreditierung der im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen freien und demokratischen Gewerkschaften. Dazu bedient sie sich parlamentarischer Instrumente und Öffentlichkeit ebenso wie der Arbeit von Vorfeldorganisationen, wie z. B. der vermeintlich „alternativen Gewerkschaft“ namens Zentrum, vormals Zentrum Automobil.

Mit Datum 4. Mai 2026 ging bei der Verwaltung des Deutschen Bundestags die Kleine Anfrage Nr. 21/5698 mit dem Titel „Bundesmittel für Gewerkschaften und ihre Tochtergesellschaften seit dem Jahr 2010“ ein. Die AfD argumentiert darin, staatliche Fördermittel stünden im Widerspruch zur rechtlich geforderten Unabhängigkeit von Gewerkschaften und stellten damit ihre Rolle als autonome Interessenvertretung infrage.

Diese Argumentation ist nicht nur verkürzt, sie ist politisch kalkuliert. Sie konstruiert ein Problem, wo keines besteht – mit dem erkennbaren Ziel, organisierte Arbeitnehmerinteressen zu delegitimieren.

Zur Sache: Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung verlangt Unabhängigkeit, aber sie verlangt keine Abschottung vom Staat. Gewerkschaften müssen frei von beherrschender Einflussnahme sein – insbesondere durch den „sozialen Gegenspieler“, also die Arbeitgeberseite. Genau darin liegt der Kern ihrer rechtlichen Stellung. Entscheidend ist, ob eine tatsächliche, materielle Abhängigkeit vorliegt, die die eigenständige Interessenvertretung ernsthaft gefährdet. Genau das betont das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich.

Zweckgebundene, projektbezogene Fördermittel erfüllen dieses Kriterium offenkundig nicht. Sie betreffen nicht den Kern gewerkschaftlicher Tätigkeit – also Tarifpolitik, Arbeitskämpfe und Mitgliedervertretung. Diese Bereiche bleiben vollständig autonom. Gefördert werden vielmehr Bildungsarbeit, Qualifizierung, Beratung oder Projekte zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wer daraus eine Gefährdung konstruiert, vermischt bewusst unterschiedliche Ebenen.

Hinzu kommt: Die reale Finanzstruktur der Gewerkschaften widerspricht der Behauptung struktureller Abhängigkeit. Ihre Arbeit wird ganz überwiegend durch Mitgliedsbeiträge getragen. Staatliche Mittel sind demgegenüber begrenzt, zweckgebunden und politisch wie rechtlich kontrolliert. Die Unterstellung einer steuernden Abhängigkeit ist deshalb keine Analyse, sondern politische Behauptung.

Genau hier zeigt sich die eigentliche Funktion dieser Argumentation. Es geht nicht um eine differenzierte rechtliche Einordnung, sondern um eine politische Verschiebung. Gewerkschaften werden systematisch als „unselbstständig“, „staatlich gesteuert“ oder „korrumpiert“ markiert, um ihre Legitimität als kollektive Interessenvertretung zu untergraben.

Das folgt einem Muster, das sich durch zahlreiche Initiativen zieht: Nicht konkrete Entscheidungen oder Positionen werden kritisiert, sondern die Organisation selbst wird zum Problem erklärt. Ihre Interessenbindung – also das Eintreten für Beschäftigte – wird dabei selbst zum Angriffspunkt gemacht. Doch genau darin liegt ihr Zweck. Gewerkschaften sind keine neutralen Akteure, sondern organisierte Interessenvertretungen. Wer das delegitimiert, stellt kollektive Gegenmacht grundsätzlich infrage.

Auffällig ist dabei der doppelte Maßstab. Staatliche Förderung ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen üblich und politisch gewollt – für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen. Problematisiert wird sie selektiv dort, wo Akteure auftreten, die bestehende soziale und ökonomische Machtverhältnisse kritisieren oder herausfordern.

Die Kleine Anfrage ist deshalb kein isolierter Vorgang, sondern Teil einer politischen Strategie. Durch parlamentarische Initiativen, öffentliche Kampagnen und die Aktivitäten von Vorfeldorganisationen wird versucht, das Vertrauen in zivilgesellschaftliche Akteure gezielt zu untergraben. Gewerkschaften stehen dabei besonders im Fokus, weil sie kollektive Interessen organisieren und gesellschaftliche Konflikte sichtbar machen.

Die eigentliche Stoßrichtung ist damit klar: Es geht um die Schwächung organisierter Gegenmacht in der Arbeitswelt. Eine delegitimierte Gewerkschaft ist leichter angreifbar – politisch wie gesellschaftlich.

Kurzum: Während die Rechtsextremen rhetorisch auf die Bedeutung unabhängiger Gewerkschaften verweisen, arbeiten sie praktisch an deren politischer Demontage.

Wer die Unabhängigkeit von Gewerkschaften ernst nimmt, muss sie gegen tatsächliche Einflussnahme verteidigen – nicht gegen konstruierte Skandale. Und wer eine demokratische Gesellschaft will, in der Interessen organisiert und damit auch der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit ausgetragen werden kann, darf nicht zulassen, dass die Interessen der lohnabhängig Beschäftigten systematisch diskreditiert werden.