Feindbild Gewerkschaften
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, jegliche Förderung der DGB-Jugend umgehend einzustellen.“ So fordert es die AfD in ihrem Antrag mit der Bundestags-Drucksache 21/3914.
Dass der Antrag keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat, ist der antragstellenden Fraktion bewusst. Die Ablehnung ist eingepreist und wird in den medialen Filterblasen der autoritären Populisten zum Beweis für die Kritik am vermeintlichen Kartell der sogenannten Altparteien und einer „von der Basis entfernte [gewerkschaftliche] Funktionärsriege, die sich in den Hallen der Macht fürstlich eingerichtet“ habe, herangezogen.
Worauf die AfD abzielt, ist die Delegitimierung zivilgesellschaftlichen Engagements und darin eingeschlossen auch die Diskreditierung der im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen freien und demokratischen Gewerkschaften. Dazu bedient sie sich parlamentarischer Instrumente und Öffentlichkeit ebenso wie der Arbeit von Vorfeldorganisationen, wie z.B. der vermeintlich ‚alternativen Gewerkschaft‘ namens Zentrum, vormals Zentrum Automobil.
In einer klugen Studie, publiziert von der Hans-Böckler-Stiftung – beleuchtete Daphne Weber jüngst „Gewerkschaftliche Kampagnen von rechts“. Darin arbeitet sie heraus, dass Zentrum, beständig die DGB-Gewerkschaften angreift und sie als „korrupt und mit den Mächtigen verbandelt“ stilisiert.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, den Weber herausarbeitet – angesichts der Komplexität der industriellen Veränderungsprozesse und globalen Handelsverflechtungen funktionieren rechte Antworten und Schuldzuweisungen einfach. Suggeriert wird, dass das Festhalten am Verbrennermotor und die Abwehr vermeintlich grüner Bevormundungspolitik die Lösung für den deutschen Industriestandort und dessen Arbeitsplätze wäre:
„Kapitalistische Prinzipien der Profitmaximierung, transnationale Produktionsketten oder der gewerkschaftliche Kampf um gute Lohnstandards entlang der gesamten Kette spielen keine Rolle. Im Gegenteil: Der IG Metall wird ihr dezidierter solidarischer Internationalismus zum Vorwurf gemacht.“
Das dritte und in seiner Wirkung nicht zu unterschätzende Instrument der autoritären Populisten gegen demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement generell und gewerkschaftliche Arbeit im Besonderen ist die gegenwärtig sehr populäre Forderung nach politischer Neutralität.
"Neutralität" als Hebel und Knebel
„Neutralität ist in unseren Zeiten das Gebot der Stunde, ob es um staatliche Förderung für die Omas gegen Rechts geht, um Regenbogenflaggen in den Büros von Bundestagsabgeordneten oder um Richterinnen mit Kopftuch“ schrieb Carolin Dörr am 6. Februar im Editorial des wöchentlichen Verfassungsblog-Newsletters.
Die Richterin am Verwaltungsgericht Hannover stellt die Frage, warum das Neutralitätsgebot seinem eigenen Anspruch nicht gerecht werden kann und konstatiert: „Womöglich deshalb, weil der Begriff der Neutralität denkbar vage ist.“
Ihre Unbestimmtheit ermöglicht es mit Macht ausgestatteten Akteur:innen und autoritären Populist:innen, die Neutralität als politisches Instrument einzusetzen. Statt Macht zu begrenzen, stabilisiert der vage Begriff bestehende Machtverhältnisse, wie Dörr herausarbeitet: Schon das bloße Einstehen für ein Anliegen reicht, um jemandem „mangelnde Neutralität“ vorzuwerfen. Dadurch wird Engagement delegitimiert, während die scheinbar neutrale Position der Mehrheit als natürlicher Ausgangspunkt gilt.
Doch die so konstituierte „Normalität“ ist weder gesellschaftlicher Konsens noch neutral, sondern selbst Ausdruck bestimmter Interessen – etwa der Bewahrung des Status quo.
Insoweit überrascht es nicht, dass der Neutralitätsvorwurf fast ausschließlich jene trifft, die für marginalisierte Gruppen oder randständige Themen eintreten.
Vor ziemlich genau einem Jahr sorgte die Fraktion der CDU/CSU mit 551 Fragen an die noch amtierende rot-grüne Minderheitsregierung für Aufsehen. Denn unter dem Deckmantel genau dieses unbestimmten Neutralitätsbegriffs führte sie einen Frontalangriff auf die engagierte Zivilgesellschaft aus. Nur kurze Zeit, nachdem sie im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Begrenzung der Migration unter Inkaufnahme von AfD-Schützenhilfe durch das Parlament brachte.
Zwei schönere Geschenke konnte die Union der gesichert rechtsextremen Partei kaum machen. Zuerst das gemeinsame Abstimmungsverhalten im Bundestag und anschließend die in 551 Fragen ausgedrückte Bereitschaft, die „politische Neutralität“ als Mittel der Disziplinierung und des Zum-Schweigen-Bringens von Zivilgesellschaft auch seitens der Union zu nutzen.
Parlamentarisches Feindbild Gewerkschaften
Wer die einschlägigen Aktivitäten der AfD im Bundestag, seien es Anträge oder vor allem Kleine Anfragen an die Bundesregierung, verfolgt, wird feststellen, dass für die Rechtsextremen die Delegitimierung demokratischer Zivilgesellschaft einen hohen Stellenwert hat. Erst jüngst schrieb die AfD eine Referentenstelle aus. Der Auftrag besteht in der Überwachung der Zivilgesellschaft und darin, deren Handlungsspielräume sukzessive zu verengen.
Carolin Dörr stellt zutreffend fest, dass „der Vorwurf mangelnder Neutralität vor allem dann erhoben wird, wenn das entsprechende Anliegen randständig oder die Personengruppe marginalisiert ist – jedenfalls ein Interesse, das die Mehrheit der Gesellschaft eher nicht umtreibt“.
Gleichwohl belässt es die AfD nicht nur dabei. Denn die demokratischen und freien Gewerkschaften sind seit jeher – und auch in historischer Kontinuität zu ihrer historischen Geistesverwandtschaft der NSDAP – ihr Feindbild.
Seit der Konstituierung des aktuellen Deutschen Bundestages am 25. März 2025 veröffentlichte die AfD durchschnittlich alle zwei Monate einen Antrag oder eine Anfrage an die Regierung, die sich gegen die DGB-Gewerkschaften richteten. Nachstehend soll diese etwas genauer betrachtet werden.
Im jüngsten Antrag, in dem der Entzug öffentlicher Förderung der DGB-Jugend angestrebt wird, unter dem Titel „Innere Sicherheit und Chancengleichheit der Parteien gewährleisten – Förderung der DGB‑Jugend umgehend einstellen“ (BT-Drs. 21/3914) behauptet die AfD die DGB‑Jugend bekenne sich „offen zur Kooperation“ mit der Antifa und verfüge über eine „Teilidentität“ mit ihr. Zudem biete sie angeblich Schulungen zur Verbreitung entsprechenden Gedankenguts an, verharmlose linke Gewalt und rühme sich eines Beitrags zur Rückabwicklung der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020. Die AfD unterstellt außerdem, die DGB‑Jugend mache sich auf Demonstrationen mit „Antideutschen“ gemein und bewege sich damit in einer Szene, in der Gewalt als politisches Mittel legitimiert werde. Schließlich behauptet sie, die DGB‑Jugend agitiere offen gegen die politische Rechte und insbesondere gegen die AfD, und beruft sich dabei auf den bekannten Satz der DGB‑Jugend, dass für Demokraten eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen sei. Aus alldem folgert die AfD, die Bundesregierung fördere „undemokratisches“ und „demokratiefeindliches Gedankengut“ sowie Aktivitäten, die bis zu politisch motivierter Gewalt reichen könnten.
Indem die AfD die Antifa pauschal mit Gewalttäter:innen gleichsetzt, erzeugt sie ein Gesamtbild, in das sie anschließend alle Akteure hineinzieht, die antifaschistische Arbeit leisten – darunter die DGB‑Jugend.
Argumentiert wird mit dem Vorwurf, die DGB‑Jugend sei „nicht neutral“. Doch Gewerkschaften sind per Definition Interessenvertretungen. Sie haben nicht den Auftrag, politisch neutral zu sein, sondern die Aufgabe, die Rechte von Beschäftigten zu stärken und antidemokratische Kräfte – egal welcher politischen Richtung – abzuwehren. Wenn Gewerkschaften deutlich gegen Rechtsaußen mobilisieren, ist das kein parteipolitischer Auftrag, sondern ein Beitrag zur wehrhaften Demokratie. Der Antrag tut so, als müsse ein demokratischer Akteur neutral gegenüber antidemokratischen Bestrebungen sein – eine absurde Umkehr demokratischer Logik.
Parallel zum geforderten Stopp öffentlicher Förderung brachte die AfD-Fraktion einen weiteren Antrag in den Deutschen Bundestag ein, der Titel trägt: „Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und Chancengleichheit der Parteien vor einer möglichen Beeinträchtigung durch staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen schützen“ (BT-Drs. 21/3913).
Die AfD will, dass der Bundestag feststellt und die Bundesregierung entsprechend anhält, die Koalitionsfreiheit von Beschäftigten sowie die Chancengleichheit der Parteien vor Einflüssen „staatlich geförderter NGOs“ zu schützen. Ausgangspunkt ist das BMAS‑Programm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“, das u. a. von DGB‑Trägern umgesetzt wird. Daraus leitet die AfD ab, einzelne Projekte – namentlich „Connect – Vielfalt durch Teilhabe“ (DGB‑Bildungswerk Thüringen) und „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“ (DGB‑Bildungswerk Baden‑Württemberg) – richteten sich „gegen konkurrierende Gewerkschaften und Arbeitnehmerkoalitionen im rechten Spektrum“ und gefährdeten so Art. 9 Abs. 3 GG. Folglich reklamiert die AfD eine politische Schieflage zulasten „rechter“ Arbeitnehmerkoalitionen und sieht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigt.
Der Antrag konstruiert aus Demokratie‑, Antirassismus‑ und Aufklärungsprojekten eine verfassungsrechtliche Gefährdung, ohne fördersystematische oder rechtliche Verstöße konkret zu belegen. Er setzt Inhalts‑/Zweckbindung der Projektförderung (Demokratiekompetenz im Betrieb, Prävention gegen Verschwörungserzählungen) mit parteipolitischer Einflussnahme gleich und verwechselt zivilgesellschaftliche Kritik an rechtsextremen Pseudo‑Vertretungen mit einem Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Damit verschiebt er den Prüfmaßstab von Zuwendungs‑ und Verfassungsrecht hin zur Gesinnungsprüfung: Nicht gezeigt wird, dass staatliche Förderung Entstehung oder Fortbestand legitimer Koalitionen verhindert – der eigentliche Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG –, wohl aber, dass Projekte betriebliche Demokratie stärken und extremistische Agitation im Betrieb adressieren. Kurz: Politisches Framing statt Nachweis eines Grundrechtseingriffs; der Anspruch auf „Chancengleichheit der Parteien“ wird genutzt, um zivilgesellschaftliche Gegenrede und Demokratiearbeit zu delegitimieren. Der Bundestag sollte den Antrag ablehnen.
Beide Vorstöße folgen demselben Muster der Skandalisierung gewerkschaftsnaher Projekte. Andere Initiativen zielen darauf ab, eine übergroße Nähe zwischen DGB-Gewerkschaften und den jeweiligen Bundesregierungen zu konstruieren und gewerkschaftliches Engagement abzuwerten. Hierzu werden zum Teil krude Argumentationsspiralen gedreht, wie sich an der BT-Drucksache 21/2442 exemplarisch zeigen lässt.
Die AfD nimmt den Integrationsindikatorenbericht von 2009 zum Ausgangspunkt, in dem „Engagement in einer Gewerkschaft“ damals als sekundärer Indikator für gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund geführt wurde. Sie hebt hervor, dass dieser Indikator bereits im Bericht von 2011 gestrichen wurde und auch im Integrationsmonitoring 2021 nicht mehr vorkommt. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass Gewerkschaften in diesem Monitoring durchaus positive Funktionen zugeschrieben wird – etwa bei interkultureller Öffnung oder der Vermittlung von Diversitätskompetenzen.
Daraus konstruiert die AfD zwei Kernthesen:
- Das Engagement in Gewerkschaften werde widersprüchlich behandelt: Einerseits nicht mehr als offizieller Indikator, andererseits inhaltlich gelobt.
- Die Bundesregierung betreibe unsystematische und politisierte Indikatorik, indem relevante Aspekte – wie gewerkschaftliches Engagement – nicht mehr als messbare Größe auftauchen.
Die Anfrage zielt erkennbar darauf ab, den Eindruck zu erwecken, die Bundesregierung würde bestimmte Indikatoren bewusst entfernen, während gleichzeitig „linke“ Organisationen wie Gewerkschaften inhaltlich positiv hervorgehoben würden. Formal wird dies als Frage nach der methodischen Logik der Indikatorauswahl verpackt.
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass:
- Der alte Indikator „Gewerkschaftsengagement“ bewusst gestrichen wurde, weil er – bereits 2009 – als zu differenziert, wenig aussagekräftig und nicht notwendig für die Messung von Integration eingestuft wurde. Die Empfehlung lautete damals, auf solche sekundären Indikatoren zu verzichten.
- Die positive Erwähnung gewerkschaftlicher Initiativen im Integrationsmonitoring 2021 sei keine Rehabilitierung des Indikators, sondern eine inhaltliche Beschreibung eines gesellschaftlichen Feldes – ohne dass daraus eine messbare Größe abgeleitet würde.
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung trennt sauber zwischen deskriptiver Anerkennung gesellschaftlicher Akteure sowie methodisch belastbaren Indikatoren und weist die Unterstellung einer inkonsistenten oder politisch motivierten Indikatorik zurück.
Im Juni und Juli 2025 nahm die AfD die Förderung gewerkschaftlicher bzw. gewerkschaftsnaher Projekte und die im Koalitionsvertrag vorgesehene steuerliche Abzugsfähigkeit von Gewerkschaftsbeiträgen mit zwei Kleinen Anfragen an die Bundesregierung ins Visier.
In BT‑Drs. 21/0617 verlangt sie Klarheit darüber, welche Kriterien die Regierung für die Berücksichtigung von Gewerkschaftsmitgliedschaften im Steuerrecht zugrunde legen will: Wer gilt überhaupt als Gewerkschaft, welche Neutralitätsanforderungen sollen gelten, und wie soll die Exekutive mit Organisationen umgehen, denen eine Nähe zu extremistischen Strukturen, zu Akteuren mit mutmaßlicher Straftatsnähe oder eine politisch „nicht neutrale“ Ausrichtung unterstellt wird. Gemeint ist in der AfD-Ideologie, wenn sich Organisationen explizit gegen Rechtsextremismus, Rassismus oder Verschwörungsideologien engagieren und dies als „Parteinahme“ gerahmt wird. Die Bundesregierung antwortet knapp und korrekt: Die Prüfung läuft, maßgeblich bleibt der bestehende Rechtsrahmen – insbesondere der Werbungskostenabzug für Beiträge nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 EStG, der seit Beginn 2026 praktisch greift und für alle tariffähigen Gewerkschaften gilt, auch außerhalb des DGB. Der steuerliche Vorteil ist damit keine politische Präferenz, sondern eine rechtsförmig generalisierte Regelung für die gesamte gewerkschaftliche Landschaft.
Parallel nimmt die AfD in BT‑Drs. 21/1055 internationale Vorhaben ins Visier, die mit Gewerkschaftsbeteiligung laufen – etwa Kompetenzstellen zu menschenrechtlicher Sorgfalt in Lieferketten, GIZ‑Kooperationen oder Partnerschaften von Gewerkschaften. Aus Projekten zu Arbeits‑ und Menschenrechten und betrieblicher Demokratie wird so der Verdacht einer „politischen Einflussnahme“ konstruiert. Die Regierungsantwort kontert faktisch: Es handelt sich um zweckgebundene, befristete, evaluierte Vorhaben innerhalb bestehender BMZ/BMAS‑Strategien; benannt werden Ziele, Träger, Laufzeiten und Evaluation am Projektende – keine Parteiförderung, sondern Entwicklungs‑ und Arbeitsnormenpolitik nach Aktenlage.
Die Nachfragen der AfD schärfen anschließend das Framing. In BT‑Drs. 21/1045 erklärt sie die erste Regierungsantwort zur „pauschalen Auskunft“ und verlangt Kataloge zur Abgrenzung des Gewerkschaftsbegriffs, zu Neutralität als Fördervoraussetzung und zum Umgang mit Organisationen, denen extremistische Bezüge, Straftatsnähe also eine politisch „nicht neutrale“ Ausrichtung unterstellt wird. Die Bundesregierung bleibt in ihrer Antwort in BT-Drs. 21/1189 bei der Linie: Prüfprozess ja, Politisierung nein; die bestehenden arbeits‑/steuerrechtlichen Anknüpfungen tragen – es braucht keine politisch definierte Sonderkategorie „Gewerkschaft“. Genau so funktioniert rechtsstaatliche Steuer‑ und Zuwendungslogik.
Mit BT‑Drs. 21/1965 versucht die AfD, den Nachweis einer „politischen Einseitigkeit“ bei Inlands‑ und Auslandsförderung zu führen – exemplarisch mit dem DGB‑Bildungswerks‑Projekt „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“. Aus Antirassismus‑, Aufklärungs‑ und Demokratiearbeit wird rhetorisch eine parteiische Kampagne gegen „rechte“ Arbeitnehmerkoalitionen. Die Bundesregierung hält in ihrer Replik – formal in BT‑Drs. 21/2284 – dagegen: Sachziele, Zweckbindung, Befristung, Evaluation; es geht um Schutz von Beschäftigten und betrieblicher Demokratie, nicht um parteipolitische Ausrichtung.
Gewerkschaften: Unabhängig aber nicht neutral
In der Summe zeigt sich das Argumentationsmuster der AfD deutlich: Erstens soll die Begriffs‑ und Kriterienhoheit über „Gewerkschaft“ politisch verschoben werden, wobei erneut die instrumentelle Nutzung einer vermeintlich notwendigen Neutralität als Hebel genutzt wird, um missliebige Akteure auszuschließen. Zweitens werden Demokratie‑ und Antirassismus‑Projekte als parteipolitische Einflussnahme etikettiert, um sie förderpolitisch zu diskreditieren – auch dann, wenn sie sich schlicht gegen extremistische, rassistische oder verschwörungsideologische Einflussnahmen im Betrieb richten. Drittens wird aus normalen Prüfprozessen – etwa zu steuerlichen Anreizen – ein Skandal der Unbestimmtheit konstruiert. Dem stehen die Regierungsantworten gegenüber: Rechts‑ und Zweckbindung statt Gesinnungsprüfung, Transparenz über Träger/Ziele/Laufzeiten, Evaluation am Projektende – und der klare Hinweis, dass steuerliche Abzugsfähigkeit von Gewerkschaftsbeiträgen generell gilt, nicht als politisch selektives Privileg.
Genau daran wird sichtbar, wie konstruiert die Vorwürfe der AfD sind. Doch viel wichtiger als die Dekonstruktion der AfD-Narrative ist mit Carolin Dörr festzuhalten:
„Die Interessen der Mehrheitsgesellschaft, der Wirtschaft und der Regierungspolitik kennen und verstehen wir in der Regel bestens, weil wir täglich damit beschallt werden. Sie müssen nicht erkämpft werden, sondern setzen sich ganz von allein durch. Die Annahmen, dass die Wirtschaft wachsen, Arbeit sich lohnen oder die Grenzen geschützt werden müssen, sind so allgegenwärtig, dass wir sie oft kaum noch als Interessen wahrnehmen, sondern schlicht als Notwendigkeiten, fast schon als Naturgesetze. Die Interessen von Minderheiten, von marginalisierten Gruppen, von Tieren, die Interessen der Umwelt sind dagegen nicht omnipräsent, sie haben keine mächtige Lobbygruppe hinter sich, sie sind unauffälliger und leicht zu übersehen […].“
Dort wo tatsächlich Neutralität verlangt wird, nämlich auf der Seite des Staates, bei richterlichen Entscheidungen, wie Frau Dörr sie zu treffen hat, gilt in diesem Sinne: Neutralität verlangt bewusste Reflexion der eigenen Werte und Machtpositionen. Da Mehrheits- und Wirtschaftsinteressen ständig präsent sind und wie Selbstverständlichkeiten wirken, während die Anliegen marginalisierter Gruppen kaum sichtbar sind, ist Neutralität nur erreichbar, wenn man diese strukturellen Ungleichgewichte erkennt und aktiv ausgleicht.
Für Gewerkschaften hingegen gilt: Sie sind unabhängig, aber nicht neutral. Unsere Mitglieder erleben die Folgen politischer Verschiebungen unmittelbar – beim Schutz vor Krankheit, bei Arbeitszeiten, beim Kündigungsschutz, bei Weiterbildung und Transformation. Vorstöße wie ein „unbezahlter erster Krankheitstag“ oder die Aushöhlung von Mitbestimmung verschieben die Machtbalance zulasten der Beschäftigten. In Ländern, in denen rechtsextreme Parteien Regierungsverantwortung übernehmen, sieht man, wie schnell soziale Sicherung und Tarifmacht unter Druck geraten – umso wichtiger, dass Gewerkschaften widersprechen und mobilisieren.
Wir sind – historisch wie aktuell – der natürliche Gegenpol zur extremen Rechten: Wir organisieren Solidarität über Herkunfts‑, Religions‑ und Staatsgrenzen hinweg, benennen den Konflikt zwischen Arbeit und Kapital und bauen kollektive Gegenmacht auf. Deshalb sind Gewerkschaften stets frühes Ziel autoritärer Kräfte. Unsere Antwort kann nicht Zurückhaltung sein, sondern gelebte Solidarität, klare Konfliktfähigkeit und die Verteidigung demokratischer Standards in Betrieb und Gesellschaft.
Wer sich „neutral“ gegenüber antidemokratischen und menschenfeindlichen Äußerungen verhält, lässt Ungerechtigkeit zu und ebnet extremen Rechten den Weg. Neutrale Zivilcourage gibt es nicht. Demokratische Widerrede ist notwendig – sie schützt Betroffene, macht Räume sicher und verhinde