Für gleiche Rechte im Nahen Osten – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus
Der nächste linke Bundesparteitag findet vom 19. bis 21. Juni 2026 in Potsdam statt. Auf dieser Konferenz werden die Delegierten auch über einen Antrag unter dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus“ diskutieren. Eingebracht und zur Diskussion gestellt wird der Antrag vom Parteivorstand der Linken.
Ich beteilige mich an dieser Debatte, weil sie politisch notwendig ist und nur dann produktiv wird, wenn sie differenziert und aufklärerisch geführt wird. Zu oft ist die Auseinandersetzung über Israel, Palästina und Antisemitismus von zugespitzten Frontstellungen und vereinfachenden Deutungen geprägt. Entweder wird der Konflikt auf einen reinen Interessengegensatz reduziert und Antisemitismus ausgeblendet – oder er wird nahezu vollständig aus ihm erklärt, mit der Folge, dass Kritik an konkreter Politik vorschnell delegitimiert wird. Beides verstellt den Blick auf die Realität und erschwert eine politische Verständigung.
Vor diesem Hintergrund veröffentliche ich einen Vorschlag für eine Beschlussvorlage. Sie soll der Komplexität des Themas gerecht werden, ohne in Unschärfe auszuweichen, und zugleich deutlich machen, wie sich eine verbindende Linkspartei positionieren kann: klar gegen Antisemitismus und jeden Rassismus, ebenso klar für gleiche Rechte und eine völkerrechtsbasierte Perspektive im Nahen Osten – und offen für eine Debatte, die politische Kritik von pauschalen Zuschreibungen trennt.
Für gleiche Rechte im Nahen Osten – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus
I. Einordnung des Bedarfs einer erneuten Positionierung
Die Linke hat auf ihrem Bundesparteitag 2024 in Halle einen Beschluss zur Situation in Israel und Palästina gefasst, der die Perspektiven der betroffenen Akteur*innen ernst nimmt, die asymmetrischen Machtverhältnisse benennt und an die Verantwortung aller regionalen und internationalen Akteure für eine politische Lösung appelliert. Dieser wegweisende Beschluss erkennt das besondere historische Verhältnis Deutschlands zu Israel an und weitet diese Verantwortung ausdrücklich auch auf die Sicherheit, Selbstbestimmung und Würde der Palästinenser*innen aus.
Einig waren und sind wir uns als Partei darin, dass das Leid der Zivilbevölkerung auf allen Seiten ein sofortiges Ende der Gewalt erfordert. Wir verurteilen jede Form von Terror, Antisemitismus und Rassismus ebenso wie kollektive Bestrafung, Vertreibung und die Missachtung des humanitären Völkerrechts. Der Schutz von Menschenleben, der uneingeschränkte Zugang zu humanitärer Hilfe und die Achtung der Würde aller Betroffenen haben für uns Vorrang vor militärischer Logik. Unser gemeinsames Ziel bleibt eine politische Lösung, die dauerhaft Sicherheit, Selbstbestimmung und gleiche Rechte alle Menschen in Israel, den palästinensischen Gebieten und im Libanon gewährleistet.
Seit dem Hallenser Parteitag hat sich die Situation in der Region nicht verbessert, sondern katastrophal entwickelt. Vor diesem Hintergrund treffen wir folgende Feststellungen:
Durch den von der Hamas geplanten und ausgeführten terroristischen Angriff vom 7. Oktober wurden ca. 1 200 Menschen getötet. Mehr als 800 davon waren Zivilist*innen, darunter 36 Kinder. Die Opfer waren in erster Linie jüdische Israelis, aber auch beduinische Staatsbürger*innen Israels und zahlreiche ausländische Arbeitsmigrant*innen, Studierende und Asylsuchende. Mehr als 4.000 Menschen wurden verletzt, underte Häuser und zivile Gebäude zerstört oder unbewohnbar gemacht. Zehntausende Menschen wurden in Folge der Angriffe vom 7. Oktober aus ihren Häusern vertrieben. Tausende sind es bis heute. Sie leiden unter dem anhaltenden Trauma, sowohl Angehörige als auch ihr Zuhause verloren zu haben. Es handelt sich um die zahlenmäßig größte Vernichtungsaktion gegenüber jüdischen Menschen seit der Shoa., Zudem wurde der ohnehin marginalisierten israelischen Friedensbewegung schwerer Schaden zugefügt.
Die nach dem Hamas‑Attentat einsetzenden militärischen Reaktionen der israelischen Regierung trugen zu einer regionalen Eskalation bei. Diese steht wiederum in einem Zusammenspiel mit dem Handeln bewaffneter nichtstaatlicher Akteure wie der Terrororganisation Hisbollah und wirkt bis heute fort.
Der Gazastreifen ist in weiten Teilen zerstört, Zehntausende Palästinenser*innen wurden getötet, die humanitäre Lage ist katastrophal. Diese Kriegsführung, die gezielt zivile Lebensgrundlagen zerstört und damit Vertreibung begünstigt, setzt sich gegenwärtig in vergleichbarer Form auch im Südlibanon fort und stellt einen eklatanten Bruch humanitärer Schutzprinzipien dar.
Internationale Menschenrechtsorganisationen und zahlreiche Völkerrechtler*innen sprechen angesichts der systematischen Zerstörung ziviler Infrastruktur, der massenhaften Tötung von Zivilist*innen, der Vertreibungsrhetorik führender israelischer Regierungsmitglieder und der Blockade humanitärer Hilfe von schwersten Völkerrechtsverbrechen bis hin zu einem Genozid. Der Internationale Gerichtshof und der Internationale Strafgerichtshof untersuchen die Vorwürfe eines israelischen Völkermords in Gaza.
Über die Bewertung, ob der juristische Tatbestand des Genozids erfüllt ist, gibt es in unserer Partei keine einheitliche Meinung. Während ein Teil die systematischen Verbrechen als Völkermord ansieht und artikuliert, legt ein anderer Teil Wert darauf, dass die gerichtliche Überprüfung ein Urteil darüber fällen wird.
Worin wir uns als Mitglieder der Partei Die Linke einig sind, ist dass niemand in unseren Reihen israelische Kriegsverbrechen leugnet oder gar unterstützt. Unsere Kritik an der Kriegsführung der israelischen Regierung schließt keinerlei Relativierung des Charakters der Hamas und verbündeter Terrorgruppen ein. Diese eint das erklärte Ziel, Israel zu vernichten und dessen Existenzrecht zu negieren – ein Ziel, das wir unmissverständlich ablehnen.
Inmitten dieser Zerstörung besteht die palästinensische Gesellschaft weiter. Menschen organisieren sich, dokumentieren, leisten Widerstand gegen das Verschwinden und beharren auf ihrem Recht auf Existenz, Würde und Selbstbestimmung. Dieser Anspruch ist ebenso legitim wie das grundlegende Bedürfnis nach Sicherheit und einem Leben frei von Gewalt für die Menschen in Israel, in Palästina und im Südlibanon.
Auch im Westjordanland verschärft sich die Lage dramatisch. Die eskalierende alltägliche Gewalt bewaffneter Siedlerinnen, militärische Übergriffe der israelischen Armee, großflächige Vertreibungen palästinensischer Gemeinden und der fortgesetzte Siedlungsbau – insbesondere das Projekt E1 – zerstören systematisch die letzten realen Voraussetzungen für einen souveränen, zusammenhängenden palästinensischen Staat. Spätestens seit Juli 2024 ist zudem auch juristisch eindeutig festgestellt, dass Besatzung, Entrechtung und Vertreibung durch Israel völkerrechtswidrig sind und Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die besetzten Gebiete zu räumen und palästinensische Selbstbestimmung zu ermöglichen. Gleichzeitig kommt es weiterhin zu bewaffneten Angriffen palästinensischer Akteure auf israelische Soldatinnen und Zivilist*innen, die wir unmissverständlich verurteilen.
Diese Entwicklungen sind eingebettet in eine israelische Regierungspolitik, die zunehmend autoritär, nationalistisch und offen expansionistisch agiert und dabei auf internationale politische Rückendeckung bauen kann. Sie trägt nicht zur Sicherheit der israelischen Bevölkerung bei, sondern verstetigt Gewalt, Militarisierung und internationale Isolation.
Die palästinensische Bevölkerung fordert seit Jahrzehnten die Verwirklichung dessen ein, was in zahlreichen Resolutionen der Vereinten Nationen anerkannt wurde: das Recht auf Selbstbestimmung, ein Ende der Besatzung und die Möglichkeit eines eigenen politischen Gemeinwesens. Diese Forderungen sind keine Verhandlungsmasse, sondern bilden die unverzichtbare Grundlage jeder ernsthaften politischen Lösung, wie sie in Resolutionen der Vereinten Nationen anerkannt ist.
In gleicher Weise gilt das Recht der Menschen in Israel auf Sicherheit und ein Leben ohne Angst vor Terror und Krieg.
Von der im Camp‑David‑Prozess angelegten Zwei‑Staaten‑Lösung ist die Region heute weiter entfernt denn je. Die Politik der vergangenen Jahre – einschließlich vermeintlicher „Friedenspläne“ wie dem von der Trump‑Administration vorgelegten Konzept – hat das palästinensische Selbstbestimmungsrecht ausgehöhlt und faktisch eine völkerrechtswidrige Ein‑Staat‑Realität verfestigt, die von struktureller Ungleichheit und Dominanz geprägt ist.
Eine gerechte und nachhaltige Lösung dieses Konflikts ist nur denkbar durch die Rückkehr zu einer echten Zwei‑Staaten‑Lösung oder zu einem politisch gleichwertigen Prozess einer binationalen, demokratischen Föderalisierung, der gleiche Rechte, Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen zwischen Mittelmeer und Jordan garantiert. Jenseits solcher Modelle gibt es keine Perspektive auf Frieden, sondern nur die Fortschreibung von Gewalt, Entrechtung und Instabilität.
Der – wenn auch fragile – Waffenstillstand im Gazastreifen sowie die Freilassung israelischer Geiseln und größtenteils unrechtmäßig inhaftierter palästinensischer Gefangener sind vor diesem Hintergrund Schritte, die wir ausdrücklich begrüßen. Sie können jedoch nur ein Anfang sein, wenn ihnen ein ernsthafter politischer Prozess folgt, der Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Betroffenen ins Zentrum stellt.
II. Linke Politik, innerparteiliche Verantwortung und Selbstverständigung
Die Debatte über Israel und Palästina ist für Die Linke keine außenpolitische Randfrage, sondern berührt zentrale Fragen unseres friedenspolitischen und emanzipatorischen Selbstverständnisses.
Dabei müssen wir selbstkritisch festhalten, dass andere gravierende Konflikte und humanitäre Katastrophen weltweit – etwa die Situation der Menschen in der von Marokko besetzten Westsahara, die Hungerkatastrophe im Sudan oder jahrzehntelange militärische Konflikte wie in Somalia – uns ebenso herausfordern, im politischen Diskurs jedoch allzu oft aus dem Blick gerate
Zugleich ist die Debatte – in der Gesellschaft wie auch in unserer Partei – von tiefen Kontroversen geprägt, die weit über unterschiedliche historische, theoretische oder biografische Zugänge hinausgehen. In ihr begegnen sich Menschen mit sehr unterschiedlichen Betroffenheiten, Kenntnisständen und Erfahrungen. Insbesondere die Dynamiken sozialer Medien – mit ihren strukturellen Tendenzen zur Polarisierung und Verkürzung – überlagern dabei häufig eine sachliche und solidarische Diskussion. All dies erschwert eine differenzierte, selbstkritische und gemeinsame Verständigung, wie wir sie als Partei Die Linke für wichtig halten.
Die innerparteilichen Fachgespräche der letzten Monate haben gezeigt, wie groß der Bedarf an politischer Klärung, an gegenseitigem Zuhören und an Schutz vor Diffamierung ist. Als Partei wollen wir diese Debatten solidarisch, kontrovers und respektvoll führen. Für Gewaltverherrlichung, Einschüchterung, antisemitische oder rassistische Positionen ist dabei kein Platz.
All dies erschwert eine differenzierte, selbstkritische und gemeinsame Verständigung, wie wir sie als Partei Die Linke für unverzichtbar halten. Und macht deutlich, wie notwendig sie ist. Denn wenn wir diesen Anspruch auf Verständigung nicht einmal in unseren eigenen Debatten einlösen, dürfen wir nicht erwarten, dass er unter den Bedingungen von Krieg, Terror, Vertreibung und tiefen Traumatisierungen im Nahen Osten ohne Weiteres eingelöst werden kann.
In der Partei wird über den Zionismus als politische Ideologie, über die Charakterisierung des Konflikts als siedlungskolonial, über das Verhältnis von Antisemitismus und Antizionismus sowie über Formen legitimen politischen Widerstands kontrovers diskutiert. Diese Debatten sind notwendig. Sie dürfen jedoch weder in Relativierungen von Gewalt noch in gegenseitige Delegitimierung umschlagen.
Wir halten deshalb fest, worin wir uns in der Partei Die Linke einig sind:
Das Unrecht gegenüber den Palästinenserinnen begann nicht erst 1967 oder mit den aktuellen Kriegen, sondern spätestens 1948 mit der Nakba – der Flucht und Vertreibung hunderttausender Palästinenserinnen im Zuge des Krieges, der auf die Gründung des Staates Israel und den Angriff mehrere arabischer Staaten folgte. Diese historische Erfahrung von Enteignung, Vertreibung und Entrechtung prägt das palästinensische kollektive Gedächtnis bis heute und ist völkerrechtlich ebenso relevant wie politisch unabdingbar anzuerkennen. Millionen Palästinenser*innen leben weiterhin als Geflüchtete in Lagern oder in der Diaspora; ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie auf eine politische Lösung ihrer Situation bleibt bis heute unerfüllt.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Zionismus seit dem späten 19. Jahrhundert auch eine Reaktion auf jahrhundertelangen, insbesondere europäischen Antisemitismus war und für viele Jüdinnen und Juden einen legitimen Wunsch nach Schutz, Sicherheit und kollektiver Selbstbestimmung ausdrückte. Die staatliche Verwirklichung dieses Anspruchs erfolgte unter den Bedingungen eines regionalen Krieges und ging jedoch mit der systematischen Missachtung der Rechte der arabisch-palästinensischen Bevölkerung einher – ein Umstand, der weder historisch verdrängt noch völkerrechtlich gerechtfertigt werden kann, auch wenn es innerhalb der zionistischen Bewegung immer auch Konzepte gleichberechtigter Koexistenz gab. Für zahlreiche Jüdinnen und Juden war die Flucht nach Palästina in den 1930er und 1940er Jahren zudem der einzige Ausweg vor dem nationalsozialistischen Vernichtungsantisemitismus. Nach 1948 wurde Israel darüber hinaus Zufluchtsort für Jüdinnen und Juden, die infolge von Verfolgung, Entrechung und schließlich Vertreibung aus arabischen und anderen mehrheitlich muslimischen Ländern ihre Herkunftsgesellschaften verlassen mussten.
Diese unterschiedlichen historischen Erfahrungen dürfen weder gegeneinander ausgespielt noch nivelliert werden. Eine an den Maßstäben des Völkerrechts orientierte Perspektive erkennt gleichermaßen das Recht der Palästinenserinnen auf Selbstbestimmung wie das Recht Israels auf Existenz und Sicherheit an.
Gerade weil diese Geschichte von tiefen Traumatisierungen, Verlusten und asymmetrischen Machtverhältnissen geprägt ist, erfordert sie eine Debatte, die der Komplexität gerecht wird und einfache moralische Zuschreibungen vermeidet.
Wenn eine solche differenzierte, selbstkritische Verständigung bereits in unseren eigenen politischen Auseinandersetzungen schwerfällt, sollte uns das mahnen, mit umso größerer Verantwortlichkeit über Wege zu sprechen, die den Menschen vor Ort – Israelis wie Palästinenserinnen – ein Leben in Sicherheit, Würde und gleichen Rechten ermöglichen.
Wir bekennen uns unmissverständlich zum völkerrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrecht von Jüdinnen und Juden im heutigen Staat Israel. Ebenso bekennen wir uns unmissverständlich zum Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser*innen auf eine eigene politische Existenz und gleichberechtigte Selbstorganisation. Beide Rechte sind gleichrangig und unteilbar. Sie schließen einander nicht aus, sondern bilden gemeinsam die Grundlage jeder gerechten und nachhaltigen politischen Lösung.
Dieses Bekenntnis umfasst sowohl das Existenzrecht Israels als auch das Recht der Palästinenser*innen auf kollektive Selbstbestimmung – unabhängig davon, ob dieses in Form zweier souveräner Staaten oder eines gleichwertigen binationalen, demokratischen und föderalen Modells verwirklicht wird. Maßgeblich ist, dass diese Ordnung auf Gleichberechtigung, Sicherheit und gleichen Rechten für alle zwischen Mittelmeer und Jordan lebenden Menschen beruht.
Wir stellen fest, dass der Staat Israel der palästinensischen Bevölkerung in den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten politische und nationale Selbstbestimmung sowie grundlegende Menschenrechte vorenthält. Auch innerhalb Israels erleben Palästinenser*innen strukturelle soziale und politische Diskriminierung, während formale rechtliche Gleichstellung zunehmend infrage gestellt wird. Die gegenwärtige Realität zwischen Mittelmeer und Jordan weist daher die Merkmale einer faktischen Ein‑Staaten‑Ordnung mit tiefgreifenden Ungleichheiten auf – im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Prinzipien von Gleichheit und Selbstbestimmung.
Aus dieser Analyse folgt für uns als Partei eine gemeinsame Verantwortung: gegen Antisemitismus in all seinen Formen einzutreten und jüdische Sicherheit sowie Selbstbestimmung zu schützen, ebenso wie konsequent für die Rechte, die Sicherheit und die Selbstbestimmung der Palästinenser*innen einzustehen und anti‑palästinensischem Rassismus entgegenzutreten. Diese Verantwortung folgt einem einheitlichen menschen‑ und völkerrechtlichen Maßstab und darf nicht relativiert oder gegeneinander ausgespielt werden.
Diese Verantwortung wahrzunehmen heißt für uns, politische Initiativen lokaler Akteurinnen zu unterstützen, die demokratisch legitimiert sind, Gewalt ablehnen und ausdrücklich für die gleichzeitige Verwirklichung der Selbstbestimmungsrechte von Palästinenserinnen und Jüdinnen und Juden eintreten. Dabei orientieren wir uns an völkerrechtlichen Maßstäben, menschenrechtlichen Analysen sowie an den Erfahrungen und Perspektiven der unmittelbar Betroffenen.
Unsere politischen Bezugspunkte sind jene zivilgesellschaftlichen, linken, feministischen und gewaltfreien Kräfte in Israel, Palästina und der gesamten Region die für Gleichberechtigung, ein Ende der Besatzung und eine gemeinsame Zukunft auf Grundlage gleicher Rechte, Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen im Nahen Osten eintreten.
Für unsere politische Praxis heißt das:
Die Linke führt innerparteiliche Debatten zu Israel und Palästina strukturiert, transparent und geschützt vor Diffamierung. Politischen Kampagnen und Mobilisierungen gegen Genoss*innen treten wir gemeinsam entgegen.Wir verurteilen die Hamas sowie mit ihr verbündete Terrororganisationen wie die Hisbollah als islamistische, antisemitische Akteure und lehnen ihre Gewalt gegen Zivilist*innen ebenso entschieden ab wie jede andere Form von Terror.
Militärische Unterdrückung, Besatzung, kollektive Bestrafung und systematische Entrechtung schaffen jedoch ebenfalls keine Sicherheit, sondern verstetigen und reproduzieren Gewaltverhältnisse.
Wir verteidigen das Recht auf friedlichen Protest, internationale Solidarität und Kritik an staatlichem Handeln, auch wenn diese auf Widerstand oder Repression stoßen. Menschen, die sich gewaltfrei für palästinensische Rechte, einen Waffenstillstand und einen gerechten Frieden engagieren, verdienen unseren Schutz und unsere Solidarität.
Boykott‑ und Sanktionsaufrufe sind keine Selbstverständlichkeit, sondern bedürfen besonderer politischer Begründung. Sie sind nur dann legitim, wenn sie gezielt, verhältnismäßig und auf konkrete staatliche Verantwortliche oder Strukturen gerichtet sind, die nachweislich an völkerrechtswidrigen Praktiken beteiligt sind. Maßnahmen, die pauschal die israelische Gesellschaft oder Bevölkerung treffen, weisen wir zurück.
Die Linke stellt sich gegen jede Form von Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus und gegen die Instrumentalisierung des Nahostkonflikts für innenpolitische Hetze.
Die Linke setzt sich weiterhin für die Anerkennung des Staates Palästina im Einklang mit sämtlichen UN-Resolutionen, für den Abbau illegaler jüdischer Siedlungen im besetzten Westjordanland sowie für eine integrative Zweistaatenlösung ein, in der das Selbstbestimmungsrecht sowohl von Palästinenser*innen als auch von Jüdinnen und Juden verwirklicht werden kann.
Sie stärkt dafür den Austausch mit progressiven Kräften in Israel und Palästina und macht ihre Stimmen sichtbar. Wir schätzen dabei auch die Bemühungen von progressiven Akteur*innen in Israel und Palästina, das Nationalstaatsmodell auch in Israel und Palästina perspektivisch zu überwinden und dieses in Richtung einer verschränkten Staatlichkeit mit gleichen Rechten und gleicher Selbstbestimmung für alle Menschen in Israel und Palästina weiterzuentwickeln.
Die Linke verteidigt das Recht auf friedlichen Protest und politische Meinungsfreiheit für einen gerechten Frieden in Israel und Palästina auch dann, wenn Positionen umstritten sind.
In diesem Sinne beteiligen wir uns als Die Linke an Demonstrationen für den Frieden, gegen Antisemitismus und Rassismus und für das Selbstbestimmungsrecht von Jüdinnen und Juden sowie Palästinenser*innen in Israel und Palästina. Wir organisieren Veranstaltungen zur Aufklärung über die aktuelle Situation in Israel und Palästina sowie ihre ambivalente historische Genese und erarbeiten entsprechende Materialien.
III. Unsere Vorstellungen von einem gerechten Frieden
Wir stellen fest:
Die deutsche Bundesregierung trägt eine besondere historische, politische und völkerrechtliche Verantwortung. Diese ergibt sich aus der historischen Verantwortung für die Shoah ebenso wie aus der Tatsache, dass in Deutschland Menschen mit jüdischen und palästinensischen Biografien leben, deren Sicherheit, Rechte und gleichberechtigte Teilhabe zu schützen sind.
Diese Verantwortung darf nicht auf eine einseitig verstandene „Staatsräson“ reduziert werden, die die Bindung an das Völkerrecht suspendiert oder dessen Verletzung relativiert. Deutschlands Handeln muss vielmehr fest in der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft verankert sein und den Schutz jüdischen Lebens, die konsequente Durchsetzung des humanitären Völkerrechts, die Verhinderung weiterer Gewalt sowie die aktive Förderung einer gerechten politischen Lösung auf multilateraler Grundlage miteinander verbinden.
Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, Waffenexporte in Krisen- und Konfliktregionen restriktiv zu handhaben und keine Lieferungen zu genehmigen, wenn ein substantielles Risiko besteht, dass sie zur Begehung von Kriegsverbrechen oder schweren Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Der Antrittsbesuch des Bundeskanzlers Merz bei Benjamin Netanjahu trotz eines internationalen Haftbefehls stellte weniger eine Frage diplomatischer Kontakte dar, sondern war ein politisch bedenkliches Signal, das die Autorität internationaler Strafgerichtsbarkeit faktisch untergräbt.
Ein gerechter und nachhaltiger Frieden setzt die gleichrangige Anerkennung der Selbstbestimmungsrechte der Palästinenser*innen ebenso voraus wie das Recht von Jüdinnen und Juden auf Sicherheit, Schutz und kollektive Selbstbestimmung. Er erfordert die Anerkennung der historischen Erfahrungen beider Bevölkerungen – dazu zählen die Nakba und die bis heute fortwirkende Entrechtung palästinensischer Geflüchteter ebenso wie die Geschichte antisemitischer Verfolgung, Flucht und existenzieller Bedrohung jüdischen Lebens, die zur Gründung Israels beigetragen haben.
Auf dieser Grundlage bedarf es politischer Verhandlungen über offene Statusfragen, einschließlich der Situation palästinensischer Geflüchteter und möglicher Rückkehr‑, Entschädigungs‑ und Integrationslösungen, wie sie in internationalen Vereinbarungen und UN‑Resolutionen angelegt sind. Maßgeblich ist, dass solche Lösungen die Rechte, die Sicherheit und die Würde aller Betroffenen wahren und zu einer Ordnung führen, die auf Gleichberechtigung, Frieden und gegenseitiger Anerkennung beruht.
Wir fordern daher:
- Die Bundesregierung muss sich auf allen internationalen Ebenen konsequent für einen sofortigen, tatsächlichen und nachhaltigen Waffenstillstand einsetzen, der alle staatlichen und nichtstaatlichen bewaffneten Akteure in Israel, Palästina und der Region einbezieht. Der Schutz der Zivilbevölkerung und der uneingeschränkte Zugang für humanitäre Hilfe haben oberste Priorität.
- Israel muss sich entsprechend des Waffenstillstandsabkommens mit dem Libanon aus dem November 2024 aus libanesischem Gebiet zurückziehen.
- Die internationale Staatengemeinschaft ist verpflichtet, die ausreichende humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen sicherzustellen und den Wiederaufbau ziviler Infrastruktur zu ermöglichen, insbesondere von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Schulen, Universitäten und religiösen Stätten.
Deutschland muss sich als Teil dieser Verantwortung politisch, finanziell und diplomatisch aktiv einbringen, sich für einen ungehinderten humanitären Zugang einsetzen und den Schutz humanitärer Akteur*innen gewährleisten. Humanitäre Hilfe darf weder politisch instrumentalisiert noch blockiert werden.
- Geflüchtete aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland müssen in Deutschland umgehend Schutz erhalten und vor Abschiebung bewahrt werden. Es braucht ein humanitäres Aufnahmeprogramm mit zusätzlichen Plätzen, gesichertem Aufenthaltsstatus und Zugang zu sozialen Rechten. Die Praxis des BAMF, Asylanträge mit dem Verweis auf eine angeblich unklare Lage nicht zu bearbeiten, ist umgehend zu beenden.
- Deutschland und die Europäische Union müssen den diplomatischen Druck auf alle regionalen Akteure erhöhen, die das Existenzrecht Israels weiterhin negieren oder aktiv zur Destabilisierung der Region beitragen. Dies gilt insbesondere für das iranische Regime, das die eigene Bevölkerung unterdrückt, antisemitische Vernichtungsdrohungen propagiert und durch die Unterstützung bewaffneter Milizen Konflikte in der Region anheizt.
- Die Hamas, die Hisbollah und andere bewaffnete nichtstaatliche Akteure müssen ihren Terror gegen Zivilistinnen, ihre Ablehnung des Existenzrechts Israels sowie autoritäre Macht‑ und Herrschaftsstrukturen aufgeben. Terrorismus und religiös‑nationalistische Gewalt stehen einer demokratischen Selbstbestimmung der Palästinenserinnen ebenso entgegen wie einem friedlichen Zusammenleben und einer nachhaltigen Sicherheitsordnung in der Region.
- Ein gerechter und nachhaltiger Frieden setzt die gleichrangige Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser*innen sowie des Selbstbestimmungsrechts von Jüdinnen und Juden voraus. Die Bundesregierung soll eine politische Lösung unterstützen, die gleiche Rechte, Sicherheit und Selbstbestimmung für alle Menschen zwischen Mittelmeer und Jordan gewährleistet – sei es in Form zweier souveräner Staaten oder einer demokratischen, binationalen und föderalen Ordnung.
- Zu einer solchen Lösung gehört die Anerkennung der historischen Erfahrungen beider Bevölkerungen. Dazu zählen die Nakba und die bis heute fortwirkende Entrechtung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung ebenso wie die Geschichte antisemitischer Verfolgung, Flucht und existenzieller Bedrohung jüdischen Lebens.
- Vor diesem Hintergrund bedarf es einer politischen Lösung für die Situation der palästinensischen Geflüchteten, einschließlich von Verhandlungen über Rückkehr‑, Entschädigungs‑ und dauerhafte Rechte gemäß den einschlägigen UN‑Resolutionen. Maßgeblich ist, dass diese Fragen auf Grundlage des Völkerrechts geregelt werden und Sicherheit, Würde und Gleichberechtigung für alle gewährleisten.
- Die Bundesregierung soll sich eindeutig und konsequent dafür einsetzen, dass die völkerrechtswidrige militärische Kontrolle Israels über die seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiete der Westbank einschließlich Ostjerusalems sowie über den Gazastreifen beendet wird. Der Rückzug der israelischen Armee muss im Rahmen eines politischen Prozesses erfolgen, der an internationales Recht, belastbare Sicherheitsgarantien und verhandelte Lösungen gebunden ist.
- Diese Forderung entspricht den Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024, in dem die Besatzung als völkerrechtswidrig eingestuft und ihre schnellstmögliche Beendigung verlangt wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich aktiv für die politische und rechtliche Umsetzung dieses Gutachtens einzusetzen.
- Der fortgesetzte Siedlungsbau, die Schaffung dauerhafter Fakten durch Annexion, Landenteignung und jede Form von Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung sind umgehend zu beenden, da sie den Bruch des Völkerrechts vertiefen und eine gerechte politische Lösung systematisch untergraben.
- Die Bundesregierung soll sich auf UN‑Ebene gegen internationale Verwaltungs‑ und „Friedensmodelle“ stellen, die palästinensische Selbstbestimmung durch extern gesteuerte, demokratisch nicht legitimierte Strukturen ersetzen. Gremien wie das von der US‑Administration initiierte „Board of Peace“ reproduzieren dabei nicht nur neo‑koloniale Machtverhältnisse, sondern stehen zugleich für eine problematische Privatisierung öffentlicher Verantwortung, indem politische Entscheidungen mit ökonomischen Interessen und Verwertungslogiken vermischt werden.
- Die Bundesregierung muss die internationale Strafgerichtsbarkeit uneingeschränkt unterstützen. Alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte sind unabhängig vom Täter aufzuklären und zu ahnden. Die Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen, insbesondere der UNRWA, ist aktiv gegen politischen Druck, Delegitimierung und Finanzierungsentzug zu verteidigen.
- Die materielle, politische und diplomatische Unterstützung jener Organisationen und zivilgesellschaftlichen Kräfte in Israel und Palästina ist auszubauen, die gewaltfrei, demokratisch und gemeinsam für Dialog, gleiche Rechte, Selbstbestimmung und Sicherheit eintreten – insbesondere dort, wo dieses Engagement unter Repression und extremem Druck erfolgt.
- Palästinensisches Leben in Deutschland ist zu schützen und sichtbar zu machen. Wir unterstützen Dialog‑, Kultur‑ und Bildungsprojekte, die palästinensische Geschichte, Gegenwart und Perspektiven angemessen im öffentlichen Diskurs repräsentieren.
Jüdisches Leben in all seiner Vielfalt ist ebenso umfassend zu schützen und zu stärken. Angesichts des seit dem 7. Oktober massiv gestiegenen Antisemitismus in Deutschland und weltweit ist jüdisches Leben erneut in besonderer Weise bedroht. Antisemitismus, Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden werden wir in jeder Form entschieden bekämpfen und der zunehmenden Unsicherheit jüdischer Menschen entschlossen entgegentreten.
IV. Ausblick
Die Lösung des israelisch‑palästinensischen Konflikts hat über die Region hinaus Bedeutung. Sie kann zeigen, wie jahrzehntelange Besatzungs‑ und Unterdrückungsrealitäten – etwa in der Westsahara – auf Grundlage des Völkerrechts überwunden werden können. Ein zentraler Teil der Lösung ist die Stärkung reformierter multilateraler Institutionen, insbesondere handlungsfähiger Vereinter Nationen und eines Sicherheitsrats, der den globalen Süden gleichberechtigt einbindet.
- Für gleiche Rechte im Nahen Osten – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus Benjamin-Immanuel Hoff