Vergeltung statt Abschreckung
Mitte März dieses Jahres verfasste ich einen Text, mit dem ich auf eine pauschalierende Verurteilung des „real-existierenden Zionismus“ durch den niedersächsischen Landesparteitag der Linkspartei reagierte. In dem Diskussionsbeitrag bemühte ich mich, differenziert die Wurzeln des Zionismus im Widerspruch zur heutigen Politik der rechtsextremen Netanjahu-Regierung herauszuarbeiten, um sowohl auf die Pauschalverurteilung selbsternannter linker Anti-Zionist:innen zu reagieren, als auch auf diejenigen, die auf jede – auch berechtigte – Kritik an der israelischen Regierungspolitik allzu leichtfertig und palästinensisches Leid ausblendend mit dem Vorwurf des israelbezogenen Antisemitismus antworten.
Ich gehe gemeinhin nicht davon aus, dass meine Söhne die von mir verfassten Beiträge lesen oder meinen Podcast KUNST DER FREIHEIT hören. Deshalb überraschte es mich einerseits, angesichts des historischen und gesellschaftspolitischen Interesses meiner Kinder andererseits auch wiederum nicht, dass mein mittlerer Sohn mich auf den Beitrag ansprach und äußerte, dass er mit meiner Position nicht einverstanden sei. Denn das, was er bisher zum Thema Zionismus wahrgenommen habe, sei doch problematischer, als mein Artikel ausdrücken würde. Die gemeinsam verbrachte Osterferienwoche und eine Autofahrt durch die Provence nutzten wir, um zu sechst über das Thema zu sprechen und Argumente auszutauschen. Es war ein ernsthaftes Gespräch zweier Generationen.
Gesetzliche Verpflichtung zur Verhängung der Todesstrafe
Nur einen Tag später verabschiedete Israels Knesset mehrheitlich ein Gesetz, das Militärgerichte im besetzten Westjordanland verpflichtet, die Todesstrafe gegen Palästinenser:innen zu verhängen, die wegen tödlicher Terrorakte verurteilt werden. Zugleich ermächtigt es zivile Gerichte, die Todesstrafe bei Terroranklagen im gesamten Staatsgebiet anzuwenden. Es ist so formuliert, dass es faktisch ausschließt, jemals gegen Juden angewendet zu werden.
Nicht nur aber insbesondere auch im Lichte der Erörterung meiner Position sowohl als Vater, als auch als Mitglied der Linkspartei in Deutschland bewegt mich die Entscheidung der Knessetmehrheit.
Denn mit dem Gesetz sind wesentliche Punkte berührt, die den Charakter Israels als der selbsternannten einzigen Demokratie in der Region ausmachen. Eine Befassung mit dem Gesetzesbeschluss muss sowohl den Inhalt der neuen Rechtsnorm in den Blick nehmen als auch die dahinterliegenden politischen Ziele der israelischen Rechtsextremen.
Das neue Gesetz untergräbt das Prinzip der richterlichen Einzelfallprüfung. Doch gerade im Strafrecht gehört die Abwägung von Schuld, Umständen und individueller Verantwortung zum Kern rechtsstaatlicher Verfahren. Ein Automatismus widerspricht diesem Grundsatz.
Der israelische Rechtswissenschaftler Itamar Mann hat darauf hingewiesen, dass genau hierin die qualitative Neuerung des Gesetzes liegt: Erstmals würde die Todesstrafe zwingend und ohne richterliches Ermessen verhängt. Selbst in Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, ist ein solcher Zwang außergewöhnlich.
Hinzu kommt die strukturelle Asymmetrie: Wenn ein Gesetz de facto fast ausschließlich gegen Palästinenser:innen angewendet wird, entsteht nicht nur der Eindruck selektiver Justiz – er wird faktisch bestätigt. Itamar Mann betont, dass der Gesetzestext zwar formal neutral formuliert ist, aber politisch eindeutig auf Palästinenser:innen zielt. Rechtsstaatlichkeit lebt jedoch von Gleichheit vor dem Gesetz, nicht von ethnischer oder politischer Differenzierung.
Die Kritik, dass das Gesetz Vorwürfe rassistischer Politik bestätigen würde, ist nicht von der Hand zu weisen. Denn wenn unterschiedliche Rechtssysteme – zivile Gerichte für israelische Staatsbürger:innen, Militärgerichte für Palästinenser:innen – mit unterschiedlich gravierenden Sanktionsmöglichkeiten verbunden werden, entsteht ein System struktureller Ungleichheit. Die Einführung der Todesstrafe verschärft diese Asymmetrie. Womit nicht nur ein einzelnes Gesetz zur Debatte steht, sondern die Frage, ob rechtsstaatliche Prinzipien weiterhin universell gelten oder politisch relativiert werden.
Kritik in Israel am neuen Gesetz
Um besser zu verstehen, wie die kritische Sicht auf dieses Gesetz in Israel selbst diskutiert wird, öffnete ich wie immer in solchen Situationen das Internetangebot der linksliberalen Zeitung „Haaretz“. Die bereits seit 1937 bestehende Zeitung ist regierungskritisch und wird deshalb inzwischen auch von der Netanjahu-Regierung boykottiert – als einzige Publikation in Israel.
Mordechai Kremnitzer führt in seiner Analyse „Racist and Unlawful: Israel’s Death Penalty Law Is Driven by Bloodlust” u.a. aus:
„In den vergangenen Jahren arbeitete die Knesset daran, die Justizreform voranzutreiben, und intensivierte dies in den letzten Wochen, indem sie den Kriegszustand mit Iran ausnutzte.
Dazu gehört auch die Wiederbelebung der Todesstrafe, die einen besonderen Ehrenplatz – oder genauer gesagt: einen Platz der Schande – dabei einnimmt, Israels verbleibende humanistische und liberale Werte vollständig zu kappen.
In der demokratisch-liberalen Welt gilt die Abschaffung der Todesstrafe als eine der größten Errungenschaften der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Israel schloss sich diesem Trend auf zweierlei Weise an: durch die Abschaffung der Todesstrafe für Mord, die es aus dem britischen Mandatsgebiet Palästina übernommen hatte, und deren Ersetzung durch obligatorische lebenslange Haft im Jahr 1954; sowie durch eine konsequente Praxis von Staatsanwaltschaft und Gerichten, die Todesstrafe – mit Ausnahme von NS-Verbrechen – nicht anzuwenden.“
Kremnitzer macht darauf aufmerksam, dass im israelischen Recht zahlreiche Straftatbestände existieren, die mit der Todesstrafe bedroht sind: für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das jüdische Volk, für schwerste Delikte gegen die Staatssicherheit, für Terrorakte, für besonders schwere Vergehen von Soldaten nach dem Militärstrafrecht sowie für Mord im Westjordanland, wenn die Täter keine israelischen Staatsbürger oder Einwohner sind.
Gleichwohl war das Rechtssystem – abgesehen von NS-Verbrechen – dadurch geprägt, dass die Todesstrafe keine Anwendung fand. Der Autor erinnert in seiner Analyse daran, dass die Zurückhaltung bei der Verhängung der Todesstrafe auch dadurch beeinflusst wurde, dass unter den wenigen Fällen, in denen in Israel die Todesstrafe verhängt wurde, zwei Fehlurteile waren: der Fall von Meir Tobianski, der hingerichtet und später rehabilitiert wurde, sowie der Fall von John Demjanjuk, der zunächst zum Tode verurteilt, später aber wegen begründeter Zweifel an seiner Identität freigesprochen wurde. Ohne die Öffnung sowjetischer Archive wäre dieser Freispruch höchst unwahrscheinlich gewesen, betont Kremnitzer.
Fünf Gründe für die Ablehnung der Todesstrafe - überall auf der Welt
Dies sind keine Sonderfälle, sondern die beiden Fehlurteile stehen vielmehr exemplarisch für die Gründe, die universell gegen die Todesstrafe angeführt werden:
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Irreversibilität von Fehlurteilen: Justizirrtümer sind empirisch belegt – auch in entwickelten Rechtssystemen. Die Todesstrafe macht diese Fehler unumkehrbar.
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Fehlende Abschreckungswirkung: Die kriminologische Forschung zeigt keinen belastbaren Nachweis dafür, dass die Todesstrafe stärker abschreckt als lebenslange Haft. Auch Mann betont, dass die behauptete Abschreckungswirkung empirisch nicht belegt ist.
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Instrumentalisierung durch Politik: In konfliktgeladenen Kontexten kann die Todesstrafe zu einem politischen Symbol werden – nicht zur rationalen Strafmaßnahme. Itamar Mann spricht in diesem Zusammenhang von einem „politischen Theater“, in dem die Todesstrafe vor allem symbolisch zur Demonstration staatlicher Härte dient.
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Eskalationsdynamik: Hinrichtungen können Gewaltspiralen verstärken, etwa durch Märtyrer-Narrative oder Vergeltungslogiken.
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Verstoß gegen menschenrechtliche Standards: Die internationale Entwicklung geht eindeutig in Richtung Abschaffung; die Todesstrafe widerspricht dem Anspruch auf Achtung der Menschenwürde.
In diesem Sinne argumentiert u.a. auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG), die sich in einer Erklärung dafür aussprach, dass sie es begrüßen würde, wenn das israelische Parlament die Entscheidung über das Gesetz zurückstellen würde – was die Knesset bekanntlich nicht tat.
Ebenso wie Kremnitzer sieht Mann in dem Gesetzesbeschluss einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Das Gesetz verschiebt die Logik des Strafrechts von individueller Schuld hin zu kollektiver Identität. Wenn die Todesstrafe an Motive wie „Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit“ oder die Gefährdung des Staates geknüpft wird und zwingend zu verhängen ist, verschwimmt die Grenze zwischen Strafe und Rache. Strafrechtliche Sanktionen drohen so zu einem Instrument politischer Vergeltung zu werden.
Kremnitzer führt im bereits zitierten Text aus:
„Das Risiko von Fehlurteilen steigt in einem öffentlichen Klima, das von Rachedurst und der Entmenschlichung von Palästinensern geprägt ist. Das neue Gesetz verstärkt dieses Risiko noch, indem es etwa im Westjordanland Mehrheitsentscheidungen statt einstimmiger Urteile in Militärgerichten zulässt.
Zugleich wurde sichergestellt, dass das Gesetz – gewissermaßen – nicht auf Juden angewendet werden kann: In der Definition des Mordtatbestands wurde festgelegt, dass das Ziel der Tat die Leugnung der Existenz des Staates Israel sein muss. Und für Mord im Westjordanland gilt: Vor Militärgerichten stehen ausschließlich palästinensische Angeklagte.“
Vor diesem Hintergrund ist auch das Argument der israelischen Rechtsregierung zurückzuweisen, Kritiker:innen des Gesetzes würden Israel das Recht absprechen, sich gegen Terrorismus zu verteidigen. Dieses Argument ist nicht tragfähig. Es vermischt zwei Ebenen: die legitime Selbstverteidigung eines Staates und die konkrete Ausgestaltung strafrechtlicher Sanktionen.
Ein Staat kann sich effektiv gegen Terrorismus verteidigen – durch Strafverfolgung, Prävention, Sicherheitsmaßnahmen und internationale Kooperation –, ohne die Todesstrafe einzuführen. Viele demokratische Staaten tun genau das. Die Ablehnung der Todesstrafe ist keine Absage an Sicherheit, sondern eine Festlegung darauf, dass Sicherheit innerhalb rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Grenzen organisiert wird. Wer Kritik an einem spezifischen, problematischen Instrument als grundsätzliche Ablehnung von Selbstverteidigung darstellt, argumentiert verkürzt und politisch instrumentell.
Gerade in einer Situation, in der Israel für sich in Anspruch nimmt, demokratische und rechtsstaatliche Werte zu verteidigen, wiegt diese Entscheidung besonders schwer. Die Einführung der Todesstrafe unter Bedingungen struktureller Ungleichheit schwächt diesen Anspruch – nach innen wie nach außen. Sie verschiebt die Grenze dessen, was als legitime staatliche Reaktion gilt, und riskiert, das Vertrauen in die Universalität rechtsstaatlicher Prinzipien zu untergraben.
Die Kritik an der Einführung der Todesstrafe in Israel folgt universellen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Prinzipien, die international breit anerkannt und konsistent angewendet werden. Sie richtet sich nicht selektiv gegen Israel, sondern knüpft an Maßstäbe an, die gegenüber zahlreichen Staaten geltend gemacht werden und die insbesondere für demokratische Rechtsstaaten verbindlich sind. Gerade weil Israel diesen Anspruch selbst erhebt, ist es legitim, seine Gesetzgebung daran zu messen.
Qualitativer Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien
Zugleich zeigt die Analyse von Itamar Mann, dass das Gesetz nicht nur eine Verschärfung bestehender Regelungen darstellt, sondern einen qualitativen Bruch: Es beseitigt richterliches Ermessen, verschiebt das Strafrecht in Richtung politischer Vergeltung und zielt faktisch auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. Die Kritik berücksichtigt die reale Bedrohung durch Terrorismus, stellt diese jedoch nicht über grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Sie richtet sich gegen ein konkretes, problematisches Instrument – nicht gegen das Recht Israels auf Selbstverteidigung. In diesem Sinne handelt es sich nicht um doppelte Standards, sondern um die konsequente Anwendung universeller Normen.
Noch einmal Kremnitzer:
„Der frühere Ansatz gründete auf universeller und jüdischer Moral: Die vorsätzliche Tötung eines Menschen, obwohl andere Strafmöglichkeiten bestehen, ist ein äußerst grausamer Akt. […] Die Todesstrafe steht symbolisch für die Missachtung menschlichen Lebens – insbesondere arabischen Lebens. Diese Missachtung zeigt sich in vielfältiger Weise: im Umgang mit Unbeteiligten im Gazastreifen, in Zwangsmaßnahmen im Westjordanland sowie in der ungleichen Schutzgewährung für arabische Staatsbürger.“
Die von Kremnitzer vorgenommene Rückschau auf ein früheres Israel und die sich daraus ergebende Diskrepanz zur heutigen Regierungspolitik der von Netanjahu geführten Koalition des Likud mit rechtsextremen Parteien war ein auch von mir im Gespräch mit meinen Söhnen betontes Motiv, um ihren Blick auf die israelische Zivilgesellschaft und die Proteste gegen die Justizreform als Teil einer autoritären Umgestaltung der israelischen Gesellschaft zu einer illiberalen Demokratie durch die Netanjahu-Koalition zu richten.
Wiederum in der Zeitung Haaretz ordnet Joshua Leifer die Verabschiedung des Gesetzes in eine längerfristige Entwicklung der israelischen Rechten ein. Seine Analyse trägt den Titel: „The Death Penalty Law Reflects the Total Kahanization of Israels Right”. Leifer führt darin u.a. aus:
“‘Tod den Terroristen‘ ist seit langem ein Slogan der israelischen extremen Rechten, ein Schlachtruf auf Kundgebungen von Itamar Ben-Gvir und seiner Partei Otzma Yehudit, auf denen die gelbe Fahne mit schwarzer Faust und Davidstern – das Symbol der verbotenen Kach-Bewegung – über aufgebrachten Menschenmengen weht. Über Jahre hinweg war dies eher eine populistische Provokation als ein ernsthaftes Gesetzesvorhaben, eingesetzt von der kahanistischen Randbewegung, um antiarabischen Hass zu schüren und öffentliche Empörung anzuheizen, oft im Anschluss an Terroranschläge.
Doch die Kahanisten – ideologische Nachfolger des in Brooklyn geborenen Rabbis Meir Kahane – stehen heute nicht mehr am Rand. Ihre Vertreter sitzen als Minister in der Regierung; ihre radikalsten Vorschläge prägen die gesetzgeberische Agenda. Im vergangenen November erklärte der Likud-Abgeordnete und stellvertretende Parlamentspräsident Nissim Vaturi, einer der Hauptinitiatoren des Gesetzes gemeinsam mit Limor Son Har-Melech von [der Partei – BIHoff] Otzma Yehudit, vom Rednerpult der Knesset: ‚Kahane hatte in vieler Hinsicht recht.‘ Heute bildet der Kahanismus die operative Ideologie der amtierenden israelischen Regierung. […] Solche politischen Pathologien entstanden nicht aus dem Nichts. Über Jahre hinweg untergrub die routinemäßige Gewalt der Besatzung jenseits der Grünen Linie schrittweise die demokratische politische Kultur innerhalb Israels selbst. Die Reaktion auf die Angriffe der Hamas vom 7. Oktober und die anschließende Zerstörung Gazas beseitigten schließlich die verbliebenen Schutzmechanismen gegen diese Verrohung. Ein Staat, der zehntausende Zivilisten töten kann, ohne dass es zu einer öffentlichen Aufarbeitung kommt, ist ein Staat, in dem die Todesstrafe ihren moralischen Schrecken verliert und zur Normalität wird.
Doch Ben-Gvir und Otzma Yehudit handelten nicht allein. Zweiundsechzig Abgeordnete der Knesset stimmten zu. Benjamin Netanyahu selbst votierte – entgegen dem ausdrücklichen Widerstand des militärischen Establishments und des Nationalen Sicherheitsrats – dafür. Wenn es je einen Prüfstein für die Parteien der israelischen Rechten gab, ihre Distanz zur Ideologie des Kahanismus zu belegen, dann war es dieser. Sie scheiterten.“
Vertreibung oder binationale Realität?!
Es ist verschiedentlich in deutschen und internationalen Medien darauf hingewiesen worden, dass es äußerst unwahrscheinlich, dass das verabschiedete Gesetz dauerhaft Bestand haben wird. So haben israelische zivilgesellschaftliche Gruppen und Menschenrechtsorganisationen bereits den Obersten Gerichtshof angerufen, um es aufheben zu lassen. Doch dies dürfte nur eine weitere Konfrontation zwischen der unter Druck stehenden israelischen Justiz und Netanjahus Koalition mit den Rechtsextremen auslösen, die seit Monaten die Befugnisse des Gerichts massiv beschneiden will. Die zu erwartende Aufhebung des Gesetzes dürfte die israelische Rechte nutzen, um ihre Angriffe auf das Gericht zu intensivieren – und parallel ihre Agenda der brutalen Besatzungspolitik gegenüber den Palästinser:innen zu forcieren.
Hagai El-Ad kritisiert in einem Haaretz-Meinungsbeitrag diese Politik und stellt eingangs fest:
„Kurz gesagt: Nach nahezu allen Maßstäben – bis auf einen (und ein kleines Mehr) – ist der zionistische Sieg über die Palästinenser vollständig. Politische, militärische und wirtschaftliche Macht liegen vollständig in unserer Hand. Ebenso die Kontrolle über Land, Wasser und andere natürliche Ressourcen. Im gesamten Gebiet Israels sind Juden deutlich stärker und wohlhabender als Palästinenser. Wir haben gesiegt.
Es gibt nur einen Bereich, in dem wir sie nicht besiegt haben: die Demografie. In dieser Hinsicht wurden die weitreichenden Ergebnisse von 1948 im Jahr 1967 nicht wiederholt. Dadurch sind wir zwar nicht zum Ausgangspunkt des Zionismus vor über hundert Jahren zurückgekehrt, als Juden hier eine kleine Minderheit waren – aber wir sind bei einem demografischen Gleichstand angekommen. […] Unsere Politik sowie das Handeln von Regierung, Militär, Gerichten, Planungsbehörden und Gesetzgebung konzentrieren sich wesentlich auf diese Kluft und darauf, wie mit ihr umzugehen ist.“
Dargelegt werden zwei Möglichkeiten, wobei El-Ad in der Vertreibung und ethnischen Säuberung das Ziel der (kahanistischen) israelischen Rechten sieht. Die andere Möglichkeit bestünde darin, so El-Ad: „die politische Macht unter allen Bewohnern dieses Landes neu zu verteilen – mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Das hieße, den demografischen Gleichstand demokratisch wirksam werden zu lassen und in einer binationalen Realität zu leben, die faktisch bereits existiert – ohne sie zu leugnen und ohne die Vorherrschaft eines Volkes über ein anderes gewaltsam aufrechtzuerhalten.“
Der Kommentar endet mit der Feststellung: „Die Tatsache, dass dieses Land nicht ‚leer‘ war, die Erinnerung daran, dass es auch die Heimat eines anderen Volkes ist, und die Anerkennung der Gewalt, die in der Vergangenheit ausgeübt wurde und bis heute fortwirkt – all dies prägt die Gegenwart und die Weitergabe dieser Realität an kommende Generationen.“
Für ein solches Verständnis einer humanistischen Realpolitik warb ich sowohl in meinem Beitrag zur innerparteilichen Debatte innerhalb der Linkspartei, der auch mit diesem Text fortgeschrieben und ergänzt wird, als auch im Gespräch mit der kommenden Generation - meinen Söhnen.