Teilzeit ist ein Recht – kein „Lifestyle“ auf Widerruf
Gitta Connemann, Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT), ist derzeit die prominenteste Vertreterin eines Vorstoßes, der den Rechtsanspruch auf Teilzeit nur noch bei „besonderer Begründung“ zulassen will – Kinder, Pflege, Weiterbildung; alles andere soll als „Lifestyle“ aussortiert werden. Der entscheidende Punkt ist genau diese Rahmung: „kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Sie ist keine isolierte Einzelmeinung, sondern fügt sich in eine breitere Agenda ein, die seit Monaten und Jahren unter dem Etikett „mehr arbeiten“ und „mehr Flexibilität“ die Schutzlogik des Arbeitsrechts zu verschieben sucht.
Parallel zur Teilzeit-Debatte wird politisch an einer Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts gearbeitet (wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit, „Spielräume“ statt verbindliche Regelungen) und dies offiziell als Modernisierung verkauft. Wer diese Linien zusammendenkt, erkennt, dass es nicht um ein einzelnes Instrument geht, sondern um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung. Weg von einklagbaren Rechten – hin zu „Verfügbarkeit“ und betrieblicher Durchsetzungsmacht.
1) Was heute gilt – und warum genau das modern ist
Aktuell ist Teilzeit ein Rechtsanspruch unter klaren Bedingungen: Wer länger als sechs Monate beschäftigt ist und in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, kann die Arbeitszeit reduzieren; abgelehnt werden darf nur aus betrieblichen Gründen. Das ist kein Freifahrtschein, sondern ein geordnetes Verfahren, das vor Willkür schützt.
Der Vorschlag der Mittelstandsvereinigung dreht diese Logik um. Beschäftigte müssten künftig erst beweisen, dass ihr Grund „richtig“ ist. Ein Recht, das begründet werden muss, ist in der Praxis oft kein Recht mehr, sondern eine Genehmigung. Und Genehmigungen machen abhängig.
Außerdem gilt, dass Rechte nur dann wirken, wenn Beschäftigte sie auch nutzen können. Genau hier sind Gewerkschaften zentral. Sie machen Ansprüche bekannt, beraten, organisieren Solidarität – und sorgen dafür, dass aus einem Paragraphen praktische Realität wird. Wo Beschäftigte individuell verhandeln sollen, kippt „Freiwilligkeit“ schnell in Abhängigkeit. Die Regelungen und Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts schränken solche Abhängigkeiten ein.
2) „Zu wenig eingezahlt“? Das ist ein Angriff auf Solidarität
Besonders problematisch ist die moralische Aufrechnung. Wer „freiwillig“ weniger arbeitet, zahle weniger ein und solle daher nicht „voll“ profitieren. Das widerspricht dem Kern des Sozialstaats. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ausdrücklich das Solidarprinzip. Beiträge nach Leistungsfähigkeit, Leistungen nach Bedarf – mit Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Starken und Schwächeren.
Wer Solidarität in „Einzahlung = Anspruch“ umdeutet, steuert zwangsläufig auf eine Gesellschaft zu, die Menschen nach ihrer Verwertbarkeit sortiert. Dann sind als Nächste nicht „Lifestyle“-Teilzeitler dran, sondern alle, die nicht (mehr) voll arbeiten können: Kranke, Ältere, Menschen mit Behinderung, Menschen in Lebenskrisen. Solidarität ist gerade dafür da, dass wir Risiken gemeinsam tragen – nicht dafür, dass wir sie moralisch bestrafen.
3) Historisch ist das ein Rückfall: von Rechten zurück zu „Erlaubniskarten“
In der Frühindustrialisierung wurde erfahrbar, was es bedeutete, wenn Arbeitszeit und Verhalten per Ordnung geregelt wurden. Erlaubnisscheine, Kontrollen, Sanktionen. In einer Fabrikordnung von 1846 steht sinngemäß: Während der Arbeitsstunden darf niemand ohne „Erlaubniskarte“ die Fabrik verlassen. Das ist der Geist der Zurichtung, der Unternehmer hat als Herr im Haus freie Hand.
Der 8-Stunden-Tag galt im undemokratischen Kaiserreich als unerreichbar und schien eine ferne Utopie.
Während der Novemberrevolution 1918 wurde er im Stinnes-Legien-Abkommen formuliert und dann in der demokratischen Republik verankert. Das gleiche gilt für die Anerkennung von Gewerkschaften als Tarifpartner auf Augenhöhe. Das war nicht nur ein arbeitsrechtlicher Fortschritt, sondern ein integraler Teil der Demokratisierung Deutschlands.
Gewerkschaften sind die organisierte Form, in der Beschäftigte Interessen bündeln und bestehende Machtasymmetrien nach Kräften ausgleichen. Tarifverträge und Mitbestimmung sind genau das Gegenteil von „Erlaubniskarten“: nicht Gnade, sondern Regelbindung. Wer heute Rechte abschafft oder aushöhlt, indem er ihren Wesenskern von individuellen Erlaubnissen abhängig macht, rührt an eine zentrale Zivilisationslinie.
Die Gastautorin Chaja Boebel ist politische Sekretärin im Ressort Grundsatzfragen & Gesellschaftspolitik beim Vorstand der Industriegewerkschaft Metall